Im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe kommt
der Inklusionsassistenz (ehemals Integrationshilfe) von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine bedeutende Rolle zu. Beeinträchtigte Heranwachsende haben gemäß dem Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung.
Die Aufgaben einer Inklusionsassistentin bzw. eines Inklusionsassistenten beschränken sich demnach auf den Ausgleich der behinderungsbedingten Defizite und zielen auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft ab. Die Hilfestellung beinhaltet „Hilfe zur Selbsthilfe“, so dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung zu einer selbstständigen Lebensweise gelangen.
Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Südwestpfalz e.V. bietet im Rahmen des Sozialen Service und mit Förderung der Aktion Mensch ambulante Inklusionsassistenz in Kindergärten und Schulen an.
Dank der jahrelangen Erfahrung und der Orientierung an den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiheit, Einheit und Universalität sind wir ein Dienstleister, in dessen Fokus der Mensch steht.
Die Kosten für die Ihnen zur Verfügung gestellte Inklusionsassistentin trägt in der Regel das zuständige Sozial- oder Jugendamt (gemäß SGB VIII, SGB XII)
Sprechen Sie uns gerne auf die Einzelheiten der Beantragung einer Inklusionsassistenz beim zuständigen Kostenträger an – wir helfen Ihnen gerne!
Die Beratungsgespräche und die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs Ihres Kindes durch das Deutsche Rote Kreuz sind für Sie kostenlos.
Gerne stehen wir jederzeit vor Ort oder telefonisch unter 06332 - 3735 zur Verfügung.
Alternativ verwenden Sie gerne das unten stehende Formular zur Kontaktaufnahme.